Aufgrund der EU-Verordnung 2025/1208 verlieren alle Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit, unabhängig von dem auf dem Dokument aufgedruckten Ablaufdatum. Um Unterbrechungen bei öffentlichen und privaten Dienstleistungen zu vermeiden, wurden mit dem Dekret-Gesetz Nr. 108/2026 folgende Übergangsregelungen und Neuerungen festgelegt:
- Bestehende Verträge und digitale Identitäten (SPID): In allen vor dem 3. August 2026 abgeschlossenen öffentlichen oder privaten Verträgen, bei denen die Identitätskarte in Papierform zur Identifikation hinterlegt wurde, behält das Dokument seine Gültigkeit für dieses spezifische Vertragsverhältnis bis zu seinem natürlichen Ablaufdatum. Bereits aktive digitale Identitäten (SPID) oder zertifizierte E-Mail-Adressen (PEC) bleiben somit bis zum Ablauf des Dokuments voll funktionsfähig. Ab dem 3. August 2026 dürfen Papier-Identitätskarten jedoch nicht mehr für den Abschluss neuer Verträge oder die Aktivierung neuer digitaler Identitäten verwendet werden.
- Essenzielle Dienste und öffentliche Verwaltung: Bis spätestens 31. Januar 2027 darf eine noch nicht abgelaufene Identitätskarte in Papierform weiterhin im Inland für die Identifikation zur Wahrnehmung von Grundrechten und den Zugang zu wesentlichen Diensten genutzt werden. Dazu gehören unter anderem Gesundheitsleistungen (z. B. Befreiungen von der Ticketgebühr bei der Sanitätseinheit ASL), Renten- und Versicherungsangelegenheiten, Postabholungen, die Zustellung gerichtlicher Dokumente, Bank- und Postgeschäfte (Ein- und Auszahlungen sowie Rentenabhebung) sowie der gesamte Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Dienstleistern.
- Verbot von Auslandsreisen: Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Identitätskarte in Papierform ab dem 3. August 2026 in keinem Fall mehr für die Ausreise ins Ausland verwendet werden darf.
- Einführung eines vorläufigen Identitätsdokuments (Documento di identità provvisorio): Um den Übergang zur elektronischen Identitätskarte (CIE) zu erleichtern, kann der Bürgermeister in begründeten Dringlichkeitsfällen (z. B. bei einer bevorstehenden Reise ohne ein anderes gültiges Ausweisdokument) ein vorläufiges Identitätsdokument ausstellen. Dieses auf Papier mit erhöhten Sicherheitsmerkmalen ausgestellte Dokument ist maximal 6 Monate gültig und nicht verlängerbar. Es ist grundsätzlich für Auslandsreisen gültig, allerdings wird darauf hingewiesen, dass es von einigen ausländischen Staaten eventuell nicht akzeptiert wird. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027; bei der Abholung der neuen CIE muss das vorläufige Dokument wieder abgegeben werden. Die nötigen Vorlagen wurden den Gemeinde bisher noch nicht zur Verfügung gestellt.